Dr. Clemens Illichmann Rechtsanwalt Salzburg
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Mietrecht
Das Mietrecht stellt eine äußerst komplexe Materie dar, welche weniger von Gesichtspunkten des allgemeinen Rechtsverständnisses geprägt ist, sondern vielmehr vom sozialen Gedanken. Darum ist sowohl beim Vermieten, aber auch beim Mieten - beispielsweise einer Wohnung – große Vorsicht geboten.

Viele Bereiche des Mietrechtsgesetztes (MRG) sind zwingend vorgeschrieben und können nicht zu Lasten des Bestandnehmers abgeändert werden. Um beiden Vertragsparteien eine angenehme Mietzeit ohne Komplikationen zu ermöglichen, bedarf es eines Bestandvertrages (Mietvertrages), welcher die Interessen beider Seiten ausreichend und vor allem wirksam definiert.

Insbesondere im Bereich der Befristung ist zu prüfen, ob die gewünschte Mietdauer mit dem Gesetz in Einklang gebracht werden kann, ansonsten ein unbefristetes Mietverhältnis droht, welches von Seiten des Vermieters nur mehr schwer aufgelöst werden kann.

Von entscheidender Bedeutung ist auch das Einbeziehen einer Klausel im Mietvertrag, welche die Anpassung des Mietzinses in Abstimmung mit der Inflation ermöglich (Wertsicherungsklausel). Die Anpassung orientiert sich in der Regel am Verbraucherpreisindex.

Sollte ein Mieter nicht bezahlen oder der Vermieter das Bestandobjekt nicht ausreichend in Stand halten, so wäre eine Beratung und anschließende Intervention durch den Rechtsanwalt die geeignete Vorgehensweise.

Wir beraten Sie gerne im Vorfeld und sind auch bei der Vertragserrichtung und Einforderung Ihrer Rechte behilflich.

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