Philosophie
Oberste Priorität einer Rechtsanwaltskanzlei sollten die Wünsche des Mandanten im Rahmen des rechtlich Möglichen, aber auch Sinnvollen sein. Der Klient wird über den rechtlichen Rahmen in Bezug auf dessen Rechtsproblem eingehend informiert, wobei gerade auf die rechtlichen, insbesondere finanziellen Risiken hinzuweisen ist.
Gemeinsam wird in der Folge das Vorgehen abgestimmt, wobei auf die laufende Information an den Mandanten während der aufrechten Causa ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Der Klient muss die Möglichkeit erhalten, jederzeit den Kurs der Vorgehensweise ändern oder zu modifizieren zu können.
Gerade im Familienrecht und Eherecht oder auch im Erbrecht ist bei der Vorgehensweise besonders auf andere Familienmitglieder Rücksicht zu nehmen. Bei einem Bauprozess sind wiederum am Beginn die Kosten in Bezug auf das bestehende Risiko in Relation zu setzen.
Daraus ergibt sich eine persönliche, auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnittene Vorgehensweise, welche keineswegs zwingend zu einem Prozess führen muss. Vielmehr kommt der Prozessvermeidung und Prävention eine zentrale Bedeutung zu und ist oftmals ein rechtlicher Rat des Anwalts ausreichend um die Angelegenheit in die richtigen Bahnen zu lenken.
Dies erfordert vor allem spezielle Kenntnisse des Rechtsanwalts in den einzelnen Rechtsgebieten. Wichtig ist es im Einzelfall aber rasch zu agieren und nicht erst dann den Rechtsanwalt aufzusuchen, wenn die Weichen schon gestellt sind. Die Prävention wird hier oft vernachlässigt.
Sollte aber eine strittige Auseinandersetzung vor Gericht unausweichlich zu sein, so muss der Prozess taktisch und rechtlich fundiert, unter Ausschöpfung aller rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten im Sinne des Mandanten durchgeführt werden, um den gewünschten Erfolg zu erreichen.
Sollte der Klient über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so ist ein eingehender Beratungstermin damit bereits kostenmäßig abgedeckt.
Aber auch für das weitere Vorgehen kann eine Rechtsschutzversicherung einer gerichtlichen Auseinandersetzung das Kostenrisiko nehmen und damit die finanziellen Folgen im Falle des Unterliegens übernehmen. Dies führt dazu, dass einem Prozess gelassen entgegengesehen werden kann.
Somit sind im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes die rechtliche Lage, Möglichkeiten und in weiterer Folge die Rechtsschutzdeckung für das Vorhaben abzuklären. Damit kann der Mandant beruhigt in einen Rechtsstreit eintreten bzw. selbst einen solchen Beginnen.
Gemeinsam wird in der Folge das Vorgehen abgestimmt, wobei auf die laufende Information an den Mandanten während der aufrechten Causa ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Der Klient muss die Möglichkeit erhalten, jederzeit den Kurs der Vorgehensweise ändern oder zu modifizieren zu können.
Gerade im Familienrecht und Eherecht oder auch im Erbrecht ist bei der Vorgehensweise besonders auf andere Familienmitglieder Rücksicht zu nehmen. Bei einem Bauprozess sind wiederum am Beginn die Kosten in Bezug auf das bestehende Risiko in Relation zu setzen.
Daraus ergibt sich eine persönliche, auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnittene Vorgehensweise, welche keineswegs zwingend zu einem Prozess führen muss. Vielmehr kommt der Prozessvermeidung und Prävention eine zentrale Bedeutung zu und ist oftmals ein rechtlicher Rat des Anwalts ausreichend um die Angelegenheit in die richtigen Bahnen zu lenken.
Dies erfordert vor allem spezielle Kenntnisse des Rechtsanwalts in den einzelnen Rechtsgebieten. Wichtig ist es im Einzelfall aber rasch zu agieren und nicht erst dann den Rechtsanwalt aufzusuchen, wenn die Weichen schon gestellt sind. Die Prävention wird hier oft vernachlässigt.
Sollte aber eine strittige Auseinandersetzung vor Gericht unausweichlich zu sein, so muss der Prozess taktisch und rechtlich fundiert, unter Ausschöpfung aller rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten im Sinne des Mandanten durchgeführt werden, um den gewünschten Erfolg zu erreichen.
Sollte der Klient über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so ist ein eingehender Beratungstermin damit bereits kostenmäßig abgedeckt.
Aber auch für das weitere Vorgehen kann eine Rechtsschutzversicherung einer gerichtlichen Auseinandersetzung das Kostenrisiko nehmen und damit die finanziellen Folgen im Falle des Unterliegens übernehmen. Dies führt dazu, dass einem Prozess gelassen entgegengesehen werden kann.
Somit sind im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes die rechtliche Lage, Möglichkeiten und in weiterer Folge die Rechtsschutzdeckung für das Vorhaben abzuklären. Damit kann der Mandant beruhigt in einen Rechtsstreit eintreten bzw. selbst einen solchen Beginnen.