Dr. Clemens Illichmann Rechtsanwalt Salzburg
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Versicherungsrecht

Versicherungen lehnen immer öfter Schadensfälle von Versicherungsnehmern - zumindest vorläufig - ab. Betroffen sind Rechtsschutzversicherungen, Haftpflichtversicherungen und Sachversicherungen gleichermaßen.

Regelmäßig werden Schadenfälle von der Versicherung beispielsweise mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit seitens des Versicherten abgelehnt; der Schadensfall soll angeblich durch eine Sorglosigkeit des Versicherten
(mit-) verschuldet worden sein oder wird dem Versicherungsnehmer angeblich
eine Obliegenheitsverletzung im Verhältnis zur Versicherung vorgeworfen.

In der Regel rechnet sich dieses Vorgehen für das Versicherungsunternehmen, da viele Versicherungsnehmer dessen Entscheidung für richtig halten und akzeptieren. Damit erspart sich die Versicherung viel Geld, auch wenn die Beurteilung der Angelegenheit durch die Versicherung vielleicht gar nicht richtig war.

Oftmals kann aber die Bereitschaft der Versicherung den Schadensfall bereits im Vorfeld anzuerkennen, wesentlich erhöht werden, wenn nämlich die Ansprüche des Versicherten entsprechend rechtlich fundiert dargelegt und begründet werden.

Schließlich kann die Versicherung auch über das Gericht durch Klage zur Leistung gezwungen werden. Dieses Vorgehen sollte aber durch eine umfassende rechtliche Prüfung abgesichert werden um ein allfälliges Kostenrisiko des Versicherten zu reduzieren.

Wir beraten Sie gerne im Vorfeld um Ihnen einen Einblick über die
Erfolgschancen zu geben.

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