Dr. Clemens Illichmann Rechtsanwalt Salzburg
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Wettbewerbsrecht, Urheberrecht & Markenrecht

Wettbewerbsrecht
In Zeiten mit erhöhtem Erfolgsdruck bedienen sich Unternehmen und Geschäftsleute manchmal unlauterer Methoden um sich im Wettbewerb Vorteile zu verschaffen. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zeigt mit Hilfe der Rechtsprechung genau die Grenzen auf, was noch erlaubt ist und welche geschäftlichen Praktiken einen Gesetzesverstoß darstellen. Konkret geht es darum, dass Konkurrenzunternehmen grundsätzlich nicht Werte anderer Unternehmen sich unberechtigt zu Nutze machen dürfen, um sich im Geschäftsleben dadurch einen Vorteil zu verschaffen. Aber auch Täuschungen von Kunden sind nicht selten. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Ausbeutung, Nutzung fremder Kennzeichen, Mogelpackung, Herabsetzung fremder Unternehmen etc.. Vor allem im Bereich der Werbung müssen gewisse Kriterien genau eingehalten werden. Das UWG als zentrale Norm im Wettbewerbsrecht sollte somit sowohl in Bezug auf die eigene Tätigkeit, als auch hinsichtlich der Konkurrenz sorgsam beachtet werden, zumal Verstöße dagegen meist sehr teuer kommen.

Wir geben Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs gerne Auskunft über die konkreten rechtlichen Umstände und Möglichkeiten.

Urheberrecht
Das Urheberrecht ist in der heutigen Zeit so aktuell wie noch nie zuvor. Im Zeitalter des Internets, in dem Schöpfungen Dritter (Bilder, Texte, Musik etc.) ohne großen Aufwand kopiert und wieder Dritten angeboten oder im geschäftlichen Verkehr verwendet werden können, sind die Rechtsinhaber solcher Schöpfungen stets auf der Hut um Ihre Rechte zu schützen. Die verfolgten Urheberrechtsverletzungen sind weiterhin im Zunehmen begriffen.

Urheberrechtsverletzungen können beim kleinsten Verstoß sehr teuer kommen. Wurde der Verstoß einmal dokumentiert, hat der Rechtsbrecher die Konsequenzen zu tragen. Urheberrechtsverletzungen sollten daher tunlichst vermieden werden. Sollte dennoch einmal ein Verstoß geahndet werden, so müsste versucht werden, einen (günstigen) Konsens mit dem Rechtsinhaber bzw. dessen Rechtsanwalt zu finden.

Andererseits sollte man auch genau darauf achten, dass eigene Schöpfungen im Sinne des Urheberrechts respektiert werden und Personen im Falle des Verstoßes umgehend zur Unterlassung gezwungen werden. Hier sollte rasch vorgegangen werden um größeren Schaden zu vermeiden.

Gerne stehen wir Ihnen in diesem Zusammenhang beratend zur Seite.

Markenrecht
Marken spielen heute im Geschäftsleben eine zentrale Rolle. Man denke nur an den angeblichen Wert der allseits bekannten Marke eines österreichischen Engerydrinkherstellers. Marken können somit einen beträchtlichen Wert aufweisen und sollten nach deren Schöpfung umgehend beim Patentamt registriert werden. Die zentrale Norm ist das Markenschutzgesetz. Marken können entweder für Österreich, für den europäischen Raum oder weltweit geschützt werden. Im Zweifelsfall entscheidet hier die Priorität der Marke, d.h. wer diese nachweislich zuerst verwendet hat.

Die Verwendung von Marken und Kennzeichen Dritter kann mit Unterlassungsklage geahndet werden und auch wettbewerbsrechtliche Verstöße nach sich ziehen.

Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeit der Markenanmeldung und auch über die Abwehr von Markenrechtsverstößen.

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