Dr. Clemens Illichmann Rechtsanwalt Salzburg
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Arbeitsrecht

Auf Grund der unterschiedlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommt es zwischen den  beteiligten immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Auf der einen Seite steht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, auf der anderen Seite die Treuepflicht des Arbeitnehmers. Auf dieser Basis sollte das Verhältnis zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern im Grunde unproblematisch sein.

 Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist aber wesentlich komplizierter. Einerseits werden Arbeitnehmer in der heutigen Zeit immer mehr körperlich, wie auch geistig gefordert und nicht selten endet psychischer Druck über längere Zeit in einem Burn-Out. Das macht den Dienstnehmer arbeitsunfähig und setzt den Dienstgeber unter Druck.

 Auch die Planung der Urlaube, aber auch Krankenstände allgemein wie auch Formen der Beendigung von Dienstverhältnissen sowie die Ansprüche der Dienstnehmer auf eine Abfertigung, auf den Verbrauch oder die Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub gibt immer wieder Anlass zu Streitigkeiten.

 Das brisanteste Thema ist allerdings die Entlassung bzw. der vorzeitige Austritt des Dienstnehmers. In beiden Fällen geht ein Sachverhalt voraus, der dem Dienstnehmer oder Dienstgeber es unmöglich bzw. unzumutbar mach, das Dienstverhältnis zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzuführen. Als Beispiel hierfür kann eine schwerwiegende Verfehlung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers (tätlicher Angriff, Diebstahl, Verbreitung vertraulicher Informationen etc.) genannt werden.

 Wichtig ist im Arbeitsrecht, dass nach einem Anlassfall schnell gehandelt wird. Eine Entlassung ist beispielsweise nur unmittelbar nach Kenntnis des Arbeitgebers vom relevanten Umstand möglich. Danach ist das Entlassungsrecht wieder verwirkt. Auch die Fristen von Anfechtungen sind kurz und daher besonders zu berücksichtigen.
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